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Versicherung für Geflüchtete

23.03.2022

Um den Geflüchteten aus der Ukraine eine schnelle Teilnahme an Sektionsveranstaltungen oder Unternehmungen mit DAV-Mitgliedern zu ermöglichen, wurde ein Versicherungsschutz mit den Versicherungen des Alpinen Sicherheits Service ASS vereinbart.

 

Folgender Versicherungsschutz mit den Versicherungen des Alpinen Sicherheits Service ASS vereinbart:

Geflüchtete aus der Ukraine erhalten den Versicherungsschutz des Alpinen Sicherheits Service, allerdings ohne die Leistungen der Unfallversicherung. Durch die Unfallversicherung werden nur die Bergungskosten im Todesfall übernommen. Bedingung ist, dass mindestens ein DAV-Mitglied als Begleitung auf der Tour dabei ist. Der Versicherungsschutz ist vorerst befristet bis zum 14. September 2022.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Sektionen die Geflüchteten in der Kategorie 3100 erfassen. Dazu müssen die Geflüchteten ihre Registrierungsbestätigung vorlegen. Diese Erfassung ist nur für Verwaltungszwecke. Es besteht dadurch keine DAV-Mitgliedschaft und es wird auch kein Verbandsbeitrag erhoben.

 

Leistungen und Unterlagen des ASS finden Sie hier, bitte beachten: die Unfallversicherung ist nicht eingeschlossen für Geflüchtete!